Schocknachricht vom BFV Friesen darf nicht in Relegation

Der Bayerische Fußball-Verband schließt die Frankenwälder wegen einer versäumten Frist von der Teilnahme an der Relegation zur Landesliga aus. Stattdessen wird Bezirksliga-Dritter Burgebrach an den Aufstiegsspielen teilnehmen.

 
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Pech für Trainer Frederic Martin (vorne links), sein Friesener Team und die Fans: Der BFV schließt den SV von der Relegation zur Landesliga aus. Foto: Heinrich Weiß/weisspress

Der Jubel beim SV Friesen nach dem Heimsieg gegen Neukenroth am letzten Spieltag der Saison in der Bezirksliga Oberfranken/West war riesig. Die Chance, über die Relegation die Rückkehr in die Fußball-Landesliga zu schaffen, lebte. Doch nun schließt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) die Frankenwälder von der Teilnahme an der Relegation aus. An ihrer Stelle wird der Drittplatzierte TSV Burgebrach an den Aufstiegsspielen teilnehmen.

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Die Schocknachricht erreichte den SV Friesen am Samstagvormittag. Wie aus der Verbandsmitteilung hervorgeht, hat es Probleme bei der Einreichung der Zulassungsunterlagen gegeben. „Das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat den Einspruch des SV Friesen gegen die Nichtzulassung zur Teilnahme am Spielbetrieb der Landesliga in der Saison 2024/25 abgewiesen. Damit kann der Tabellenzweite der Bezirksliga Oberfranken West nicht an der Relegation teilnehmen“, heißt es darin wörtlich.

„Falsche mündliche Aussage“

Als Grund nennt der Verband, dass die Friesener die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht hätten. „Der SV Friesen hatte seine Zulassungsunterlagen beim BFV nicht fristgerecht eingereicht und stützte seinen Einspruch auf eine falsche mündliche Auskunft des BFV hinsichtlich des Einreichungszeitpunktes. Weil der SV Friesen seine Zulassungsunterlagen aber auch nicht innerhalb der fälschlicherweise mitgeteilten Frist eingereicht hat, wies das Verbands-Sportgericht den Einspruch als unbegründet ab. Das für alle Beteiligten maßgebliche Datum ergibt sich ohnehin aus den Zulassungsunterlagen. Der BFV weist in diesem Zuge ausdrücklich darauf hin, dass die falsche mündliche Aussage durch einen Funktionär noch vor Fristablauf korrigiert und dem SV Friesen auch so schriftlich mitgeteilt worden ist.“ red