Sein heute 24-jähriger Sohn hat das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Er fordert mindestens 500 000 Euro Schmerzensgeld, gut 100 000 Euro für die Erstattung materieller Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3000 Euro sowie die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten aufkommen soll. In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei nicht sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten. Dagegen richtet sich die Revision vor dem BGH.