Der Tatvorwurf klingt nüchtern: „Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gemäß § 17 TierSchG“ heißt es, was dem Angeklagten an diesem Montag vor dem Amtsgericht in Haßfurt im voll besetzten Sitzungssaal 1 vorgeworfen wird. Er habe „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet“, so der Wortlaut im Strafbefehl, der unserer Redaktion vorliegt. Das Tier hatte den Namen „Mara“, war eine Alaskan Malamute-Hündin und ein Familienmitglied für Birgit Brunner, die an diesem Tag als Zeugin gegen den Jäger aussagt, der sich auf der Anklagebank verteidigen muss. Für sie ist der Fall alles andere als nüchtern. Und das ist nicht das einzige Mal bei diesem Prozess, wo es verschiedene Sichtweisen geben wird.