Die Mehrzahl der Entwaffneten gehörte laut Herrmann der waffenaffinen rechtsextremistischen Szene (26 Personen), der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung (39 Personen) sowie dem Bereich "Delegitimierung des Staates" (4 Personen) an. Zudem hätten die Waffenbehörden gegen fünf Erlaubnisinhaber mit Bezügen zum "Auslandsbezogenen Extremismus" und sieben Personen aus dem Bereich "Islamismus" einen Widerrufsbescheid erlassen; drei weitere Personen seien anderen extremistischen Szenen zuzuordnen.
Ziel sei es, Extremisten aller Art den Zugang zu Waffen zu verwehren, so Herrmann. "Die bayerischen Waffenbehörden prüfen daher jeden Verdachtsfall und schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten aus, um dieses Ziel zu erreichen." Nach dem Waffengesetz führt regelmäßig bereits die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung dazu, dass ein Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis abgelehnt und ein Verfahren zum Entzug einer vorher erteilten Erlaubnis eingeleitet wird. Um extremistische Bezüge zu erkennen, sind die Waffenbehörden gesetzlich verpflichtet, eine Auskunft des Verfassungsschutzes einzuholen.