Schwangerschaftsberatung Eine Fachkraft für 40 000 Einwohner

Jessica Helbig
Ein positiver Schwangerschaftstest (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn

Vor einem Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregel müssen Frauen eine staatlich anerkannte Beratungsstelle aufsuchen. In Coburg haben sie dafür zwei Optionen.

 
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Coburg - Will eine Frau eine Schwangerschaft straffrei abbrechen und kann dafür weder medizinische oder kriminologische Gründe glaubhaft machen, muss sie vor dem Eingriff nachweisen, dass sie sich einer Beratung unterzogen hat. Das geschieht über einen Schein, den außer Ärzten mit einer entsprechenden Berechtigung nur staatlich anerkannte Beratungsstellen ausstellen dürfen. An diesen „Schwangerschaftskonfliktberatungen“ führt für betroffene Frauen also kein Weg dabei.

In Deutschland werden laut Statistischem Bundesamt rund 96 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche auf der Grundlage dieser Beratungsregelung vorgenommen. Trotzdem ist die Versorgung mit staatlich anerkannten Beratungsstellen in einigen Bundesländern – darunter auch Bayern – eher dünn. Zu diesem Ergebnis kommt das Recherche-Netzwerk CORRECTIV.Lokal, das Daten von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgewertet und auf einer Karte visualisiert hat. Die Datenanalyse ist Teil der Recherchekooperation zwischen CORRECTIV.Lokal und Neue Presse Coburg zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland.
 

Für Frauen, die über einen Abbruch nachdenken oder sich bereits dazu entschlossen haben, kann eine unzureichende Versorgung mit zum Problem werden. Denn Abbrüche nach der Beratungsregelung sind in Deutschland nur bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich und dürfen frühestens drei Tage nach der Beratung durchgeführt werden. Ist die Versorgungslage sowohl was die Beratung als auch die Abbrüche selbst angeht schwierig, kann das zu Zeitdruck führen und die ohnehin psychisch belastende Situation verlängern.

Dazu kommt, dass behandelnden Ärzten aktuell noch immer strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie offen über ihre Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch informieren. Staatlich anerkannte Beratungsstellen sind deshalb ein wichtiger Ansprechpartner für Betroffene, was die Weitergabe relevanter Informationen angeht. In Bayern etwa haben sie, ebenso wie Gesundheitsämter und gesetzliche Krankenkassen, Zugang zu den offiziellen Ärztelisten der Regierungsbezirke.

Für die Stadt und den Landkreis Coburg gibt es aktuell zwei Schwangerenberatungsstellen, die einen Beratungsschein ausstellen – eine konfessionslose und eine konfessionelle. Beide haben ihren Sitz in Coburg. In der konfessionellen, der Schwangerenberatung der Coburger Diakonie, arbeiten fünf Beratungsfachkräfte in Teilzeit. Sie sind jedoch nicht nur für Coburg, sondern auch für die Nachbarkreise Lichtenfels und Kronach zuständig und decken alle Bereiche der Schwangerenberatung ab – also beispielsweise auch Beratung zu Prävention und Stiftungsarbeit. Die Schwangerenberatung des Landratsamtes Coburg, die konfessionslose Beratungsstelle, ist mit zwei Vollzeitkräften besetzt. Auch hier haben beide Fachkräfte laut Landratsamt jedoch noch andere Aufgaben.

Als untere Gesundheitsbehörde ist das Gesundheitsamt des Landkreises durch das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz dazu verpflichtet, eine Schwangerenberatung mit zwei hauptamtlichen Fachkräften zu führen. Darüber hinaus unterliegt die Versorgung aber auch einem Bundesgesetz: dem Schwangerenkonfliktgesetz. Es gibt einen Versorgungsschlüssel vor, der bei einer Beratungskraft pro 40 000 Einwohnern liegt. Außerdem sollen die Länder ein wohnortnahes Angebot sicherstellen, das den Ratsuchenden die Möglichkeit lässt, zwischen unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrichtungen zu wählen.

Aus Sicht der Beratungsfachkräfte ist die Versorgung im Raum Coburg ausreichend. „Die Beratungsmöglichkeiten sind unserer Meinung nach ausreichend (...). Jede Schwangere, die das möchte, kann zeitnah einen Termin bekommen“, teilt etwa die Beratungsstelle des Landratsamtes auf Nachfrage schriftlich mit. Wenn eine Frau anruft, erhalte sie in der Regel direkt am nächsten Tag einen Termin. Die Beratung erfolge dann ergebnisoffen. Bei der Schwangerenberatungsstelle der Coburger Diakonie versuche man, jede Frau innerhalb von drei Tagen mit einem Termin zu versorgen, sagt Diakonie-Beraterin Ulrike Heinze-Zelger. In der Einrichtung würde jeden Tag ein Termin vorgehalten, falls kurzfristig Beratungsbedarf im Konfliktfall besteht. Engpässe könnten außerdem jederzeit durch Unterstützung von Fachkräften aus den Nachbarkreisen abgefangen werden.

Der Rechercheverbund
Diese Recherche ist Teil einer Kooperation von der Neuen Presse Coburg mit FragDenStaat und Correctiv.Lokal. Das Netzwerk setzt datengetriebene und investigative Recherchen gemeinsam mit Lokalredaktionen um. Zusammen wurden mehr als 300 öffentliche Kliniken zu Abtreibungen befragt. Die Ergebnisse stehen in einer Datenbank mit weiteren Infos online unter correctiv.org/schwangerschaftsabbruch. Correctiv ist ein Recherchezentrum mit Sitz in Essen und Berlin. FragDenStaat ist eine Internetplattform, über die Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes an Behörden gestellt werden können.

>>>Lesen Sie dazu auch: Zur Abtreibung nach Thüringen 

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