See in Dörfles-Esbach Toter Schwan mit Geflügelpest aufgefunden

In der Dörfleser Tongrube ist bei einem toten Höckerschwan das Influenzavirus H5N1 nachgewiesen worden. Das müssen Bürger beachten.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendete Wasservögel dem Landratsamt Coburg beziehungsweise der Polizei zu melden. Foto: picture alliance/dpa (Symbolbild)

Bei einem am Ostufer des Esbacher Sees (Dörfleser Tongrube) in Dörfles Esbach tot aufgefundenen Höckerschwan ist das Influenzavirus H5N1 – im allgemeinen Sprachgebrauch als „Geflügelpest“ bekannt – nachgewiesen worden. Das teilte das Landratsamt in einer Pressemitteilung vom Donnerstag mit.

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Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) stuft demnach das Risiko der Verbreitung, wie auch des Eintrags in Wasservogelbestände, Geflügelhaltungen und sonstige Vogelbestände, derzeit als hoch ein.

So wird das Virus übertragen

Eine Übertragung des H5N1-Virus könne durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln, aber auch durch Kot oder anderweitig kontaminierte Materialien, wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung, durch den Tierhalter weiterverbreitet werden. Zu beachten: Die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest vom 22. November 2022 i.V. mit Änderung vom 20. September 2023 gelte uneingeschränkt.

Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in Bestandshaltungen sind zwingend sicherzustellen und einzuhalten. „Dies dient dem Schutz von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten, Gänsen oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Tote Tiere dem Landratsamt melden

Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen: Unter anderem dürfen Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen seien entsprechend vorzuhalten und anzuwenden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel, wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel, wie Möwen oder Reiher, dem Landratsamt Coburg, Fachbereich Veterinärwesen (Telefonnummer: 09561/514-3303) oder der Polizei zu melden.

Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte ebenfalls unbedingt verhindert werden. Schuhe sollten nach dem Spaziergang gereinigt werden. Die Fütterung von Wildwasservögeln ist weiterhin nicht erlaubt.