Selb Selber Raserunfall: Anklage lautet auf Mord

Ein 19 Jahre alter Fußgänger kam bei dem Unfall ums Leben. Foto: NEWS5 / Fricke

Die Staatsanwaltschaft Hof erhebt Anklage gegen den 20-Jährigen, der einen jungen Mann überfahren haben soll. Er sitzt seit Februar in U-Haft. Die Verhandlung soll noch im Sommer stattfinden.

 
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Selb/Kulmbach/Hof – Nach dem tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen am Abend des 6. Februar in Selb, bei dem ein 19-jähriger Fußgänger ums Leben gekommen war (mehr dazu lesen Sie hier), hat die Staatsanwaltschaft Hof nun Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Hof erhoben. Offenbar ist man bei der Staatsanwaltschaft fest entschlossen, den Fall mit aller Härte zu verfolgen. Zum einen wegen Mordes und wegen der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen, was einen noch recht jungen Tatbestand erfüllt. Der mutmaßliche, 20-jährige Täter aus dem Landkreis Wunsiedel sitzt seit Februar in Untersuchungshaft.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof, der Polizeiinspektion Marktredwitz und der Kriminalpolizeiinspektion Hof bestehe der dringende Tatverdacht, dass der 20-Jährige mit seinem Audi auf der Wittelsbacher Straße im Stadtgebiet von Selb an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilnahm und schließlich einen 19-jährigen Fußgänger in Höhe der Abzweigung zur Jägerstraße mit einer Geschwindigkeit von zirka 80 bis 90 Stundenkilometern frontal erfasste. Trotz sofortiger Reanimationsversuche war der Fußgänger aus Kulmbach noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen erlegen. Das Opfer stand mit zehn weiteren Jugendlichen am Straßenrand und schaute dem illegalen Treiben zu.

Die Staatanwaltschaft Hof geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass neben dem neuen Straftatbestand des verbotenen Autorennens (§ 315d StGB) vor allem auch der Tatbestand des Mordes erfüllt ist, da der Angeschuldigte zumindest mit bedingtem Vorsatz den Tod des jungen Kulmbachers sowohl mit gemeingefährlichen Mitteln, als auch heimtückisch verursacht hat.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zunächst zur Jugendkammer des Landgerichts Hof erhoben, weil der Angeklagte zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Allerdings strebt die Staatsanwaltschaft an, den Fall nach dem Erwachsenenstrafrecht zu behandeln, wie Robert Steiniger, Staatsanwalt als Gruppenleiter, auf Nachfrage erklärt. „Es handelt sich dabei um keine jugendtypische Straftat“, sagt Steiniger. Zudem liege der Angeklagte altersmäßig nahe an der Grenze von 21 Jahren, bis zu der das Jugendstrafrecht überhaupt Anwendung finden kann. Für den 20-jährigen Angeklagten steht mit dieser Frage einiges auf dem Spiel: Sollte er nach dem Jugendstrafrecht wegen Mordes verurteilt werden, erwartet ihn eine maximale Jugendstrafe von zehn Jahren. Sollte er als Erwachsener verurteilt werden, droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Welches Strafrecht angewandt wird, ist aber eine Frage für das zuständige Gericht.

In der Entscheidung, eine Anklage wegen Mordes zu erheben, fühlt sich die Staatsanwaltschaft Hof laut Steiniger auch durch die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes bestärkt. Der hatte kürzlich das Mordurteil gegen die Berliner Ku’damm-Raser bestätigt. „Dieses Urteil hatte Einfluss auf die rechtliche Bewertung“, sagt Steiniger. Zur Erinnerung: Zwei Männer hatten 2016 bei einem illegalen Autorennen zwei Rentner totgefahren. Das Landgericht Berlin verurteilte sie wegen Mordes. Die Angeklagten legten Rechtsmittel ein. Lange war nicht klar, ob dieses Urteil Bestand haben würde. Schließlich aber befand der Bundesgerichtshof, dass die Verurteilung wegen Mordes gegen den Hauptangeklagten gerechtfertigt ist.

Der Termin für die Verhandlung soll nach Auskunft des Landgerichtes kommende Woche feststehen.

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