In der vergangenen Woche wendete ein 92-Jähriger auf der B4 sein Fahrzeug und kollidierte als Geisterfahrer mit einem 54-jährigen Motorradfahrer. Das wirft die Frage auf, ob ältere Verkehrsteilnehmer auf ihre Verkehrstauglichkeit geprüft werden sollten. Doch der Schein trügt. Laut dem Statistischen Bundesamt haben im Jahr 2020 Menschen ab 65 Jahre nur 17,5 Prozent der Unfälle mit Personenschaden verursacht. „Diese Altersgruppe muss differenziert betrachtet werden“, mahnt die Kreisverkehrswacht Coburg. „Erst ab einem Alter von 75 Jahren nimmt die Fahrqualität statistisch gesehen ab, wobei man ältere Autofahrer nicht pauschal beurteilen kann.“ Die Gewerkschaft der Polizei und der ADAC setzen daher auf Eigenverantwortung. Unabhängig vom Lebensalter sollten sich Verkehrsteilnehmer grundsätzlich hinterfragen, ob sie sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. ls