Schweinfurt/ Gleusdorf - Und wieder beschäftigt sich ein Gericht mit der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf: Diesmal ist es das Arbeitsgericht Würzburg. Vor der Schweinfurter Kammer hatten am Mittwoch sieben ehemalige Pflegekräfte gegen ihre teils fristlosen Kündigungen und auf Lohnfortzahlung geklagt. Ein „klagestattgebendes Versäumnisurteil“ bestätigte das Gericht am Mittwoch gegenüber der Neuen Presse. Das heißt: Die fristlosen Kündigungen des Arbeitgebers, der MCC Seniorenresidenz Duisburg, waren nach Ansicht des Gerichts nicht berechtigt gewesen.