Seniorin glaubt an Fälschung Tücken der modernen Technik

Martin Schweiger
Eine Seniorin hatte ihre Unterschrift auf einem Tablet gegeben. Als sie dann ein Schreiben mit ihrer Unterschrift erhielt, witterte sie eine Straftat. Foto: Kaspars Grinvalds - stock.adobe

Die digitale Unkenntnis seiner älteren Kundin hat einen Vertreter vor Gericht gebracht. Am Ende steht ein Freispruch.

 
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Haßfurt/Bundorf - Eine 73-jährige Rentnerin aus Coburg, die am Mittwoch am Amtsgericht als Zeugin aussagte, hat nach eigener Aussage keinen Internetanschluss geschweige denn ein Smartphone. Im vergangenen Jahr empfängt sie zwei Vertreter in ihrer Wohnung, die ihr empfehlen, den Stromanbieter zu wechseln um dabei Geld zu sparen. Sie willigt ein und unterschreibt den Vertrag mit ihrem Finger auf einem Tablet. Als sie wenige Tage später Post bekommt mit dem Vertrag, auf dem ihre Unterschrift aufgedruckt ist, wird sie stutzig. Sie ist davon überzeugt, dass die Unterschrift nicht von ihr stammt, da sie ja mit ihrem Finger auf einem Tablet unterschrieb. Sie vermutet, dass der Vertreter, auf dessen Tablet sie die Unterschrift leistete, die Unterschrift auf dem erhaltenen Schriftstück gefälscht hat und erstattet Anzeige.

In der Folge erhält der Beschuldigte einen Strafbefehl. Der Vorwurf lautet auf „Fälschung beweiserheblicher Daten“. Er legt Einspruch ein – mit Erfolg. Denn das Amtsgericht sprach den 29-jährigen Angeklagten aus dem nördlichen Landkreis frei. Dennoch sah der Vorsitzende Richter Christopher Gillot einige Ungereimtheiten vorliegen. So hatte der Angeklagte in dem Vertrag eine E-Mail-Adresse der vermeintlich Geschädigten eingetragen, obwohl die nicht einmal ein Endgerät besitzt, um eine E-Mail abrufen zu können. Außerdem hatte der Angeklagte eine E-Mail-Adresse des Deutschen Wetterdienstes angegeben, bei dem die Rentnerin jedoch nicht beschäftigt ist und mit dem sie auch sonst nichts am Hut hat. Erklären konnte sich der Angeklagte dies nicht. Er lege zwar manchmal E-Mail-Adressen für seine Kunden an, benutze dabei aber einen Zufallsgenerator, gab er zu Protokoll.

Eine Unterschrift digital zu kopieren und sie in einen anderen Vertrag einzufügen sei nicht möglich, versicherte er. Denn nachdem er den Vertrag online versandt habe, habe er darauf keinen Zugriff mehr. Er habe bereits über 3000 Verträge verkauft. So etwas sei ihm jedoch noch nie passiert. Er sei das erste Mal auf der Anklagebank. Er habe in den vergangenen zwei Monaten „keine ruhige Zeit gehabt“, nachdem er die Gerichtsladung erhaltenen habe. Der Vorsitzende wies ihn darauf hin, dass es sinnvoll gewesen wäre, wenn der Angeklagte bei der Polizei Angaben gemacht hätte. Dann wäre es wohl gar nicht zur Anklage gekommen. Er empfahl ihm in Zukunft transparenter zu arbeiten. Die Zeugin habe es schlicht nicht verstanden, wie ihre Unterschrift auf das Papier gekommen sei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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