Sie macht Schluss nach 40 Jahren Rentner mutiert zum Stalker

Mathias Mathes
Von Telefonterror bis Auflauern: Stalking hat viele Gesichter und ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Symbolbild: Angelika Warmuth/dpa Archiv Foto:  

Ein Rödentaler terrorisiert über Monate seine von ihm getrennt lebende Frau und ihren neuen Partner. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

 
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Coburg - Ein Rentner aus Rödental konnte und wollte nicht akzeptieren, dass ihn seine Frau wegen eines anderen Mannes verlassen hat. Das brachte ihn am Ende vor Gericht.

Nach über 40-jähriger Ehe habe ihm die Frau – „die Liebe meines Lebens“ – den Rücken gekehrt, so der Rentner, der sich am Mittwoch am Coburger Amtsgericht wegen Nachstellung, neudeutsch Stalking, verantworten musste. Dabei wurde deutlich, dass der Beschuldigte massiv auf seine Frau und deren neuen Lebensgefährten eingewirkt haben muss. Vom „Telefonterror“ über die Verfolgung mit dem Auto bis zum Auflauern an der Haustür findet sich die ganze Palette des Stalkings in der Anklage. „Seiner Frau nachzustellen, ist zum Lebensinhalt des Angeklagten geworden“, so Staatsanwalt Ingo Knecht-Günther.

Richterin Carolin Klopfer sprach von einer „massiven Einwirkung auf die beiden Geschädigten“. Nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin lenkte der Rentner ein. Er gab zu, seine Frau und deren Lebensgefährten über Wochen und Monate nach allen Regeln der Kunst belästigt zu haben. Unter Tränen sagte er, dass er es einfach nicht ertragen hätte, dass ihm die Frau nach so vielen Ehejahren den Laufpass gegeben habe. Es werde nicht mehr vorkommen, beteuerte er. Jetzt wolle er einen Schlussstrich ziehen, indem er die Folgen seines Handelns akzeptiere.

Offenbar wollte sich der Beschuldigte nicht zuletzt eine weitere Konfrontation mit seiner „Verflossenen“ im Zeugenstand ersparen. Er nehme die im Raum stehende Geldstrafe an, wenn so das Verfahren schnell beendet werden könne. Die Richterin und der Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigten sich zunächst skeptisch. Es sei ja einiges vorgefallen, was auch gut nachweisbar sei, so Carolin Klopfer. Das Gericht müsse jedenfalls den deutlichen Eindruck haben, dass er sich zu den Taten bekenne und nicht mehr in alte Gewohnheiten zurückfalle. „Das darf nicht mehr passieren“, schrieb auch Staatsanwalt Knecht-Günther dem Rentner ins Stammbuch. „Nicht mehr anrufen, nicht mehr hingehen, nicht mehr vorbeifahren“, das müsse der Rentner jetzt ein für alle Mal beherzigen, betonte die Richterin. Er halte sich schon jetzt daran und wolle sich auch weiter daran halten, meinte der Beschuldigte.

In seinem Schlussvortrag zeigte der Staatsanwalt ein gewisses Verständnis für die Situation des Rentners. „Ich sehe, dass der Bruch nach so langer gemeinsamer Zeit sehr schwer fällt.“ Jedoch sei das kein Grund, einem Menschen in so extremer Weise nachzustellen. Nicht zuletzt mache sich der Beschuldigte mit diesem Verhalten „selbst kaputt“. Knecht-Günther beantragte eine Geldstrafe in Höhe von rund 3900 Euro. Dem folgte Richterin Klopfer, die dem Angeklagten immerhin zugutehalten konnte, dass durch dessen Geständnis allen Beteiligten eine aufwendige Beweisaufnahme erspart geblieben war. Verurteilt wurde der Rentner wegen des Stalkings sowie wegen Sachbeschädigung im Zuge seiner Belästigungen. Komme noch irgendetwas in dieser Hinsicht nach, werde es ungemütlicher, warnte die Richterin den Beschuldigten. „Dann sprechen wir über eine Freiheitsstrafe.“

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