Wien - Der Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichs hat die erste Verurteilung des Immobilien-Investors René Benko bestätigt. Die Richterinnen und Richter wiesen die Berufung des Investors ab. Der Gründer des Unternehmens Signa war im Oktober 2025 wegen Schädigung seiner Gläubiger vom Landesgericht Innsbruck zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dabei ging es um eine 300.000-Euro-Schenkung Benkos an seine Mutter, mit der er Vermögen beiseiteschaffte.
In einem Anklagepunkt wurde Benko in Innsbruck freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein - mit Erfolg. Der OGH hob den Teil-Freispruch aus formellen Gründen auf. Deshalb muss ein Aspekt des Verfahrens in Innsbruck noch einmal verhandelt werden, sagt die Vorsitzende Richterin des OGH in Wien. Auch die Höhe der Strafe muss danach noch einmal bemessen werden. Benko nahm an der Berufungsverhandlung nicht teil.