Bunte Lichter am Himmel, Rauch in der Luft, viel Lärm: Für viele gehört es einfach dazu, das neue Jahr mit einem Feuerwerk zu begrüßen. Normalerweise beginnt der Verkauf von Raketen und Böllern, die in die sogenannte Kategorie F2 fallen und dementsprechend nur von volljährigen Personen genutzt werden dürfen, am 29. Dezember. Heuer allerdings einen Tag früher, da die meisten Geschäfte am Sonntag nicht geöffnet haben. Tischfeuerwerk und Ähnliches dürfen das ganze Jahr über verkauft werden, da es sich dabei um Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 handelt.
Silvester in Coburg Wieso es nicht überall Feuerwerk zu kaufen gibt
Kristina Stöhr 29.12.2024 - 10:00 Uhr