Sinkende Inzidenzen Haßberg-Kliniken heben Besuchsverbot auf

Ab Montag, 7. Juni, sind in Haßfurt und Ebern wieder wieder Patientenbesuche möglich. Damit kehre ein lang ersehntes Stück Normalität zurück, so Vorstand Wilfried Neubauer.

 
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Die Inzidenzen machen’s möglich: Ab kommenden Montag gilt in den Häusern Haßfurt und Ebern kein Besuchsverbot mehr. Foto: René Ruprecht/René Ruprecht

Ebern/ Haßfurt - Dank der fallenden Inzidenzen sind in den Haßberg-Kliniken ab Montag, 7. Juni, wieder wieder Patientenbesuche möglich. Das teilt das Kommunalunternehmen am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit. Damit kehre ein lang ersehntes Stück Normalität zurück, so Vorstand Wilfried Neubauer: „Wir möchten uns an dieser Stelle sehr herzlich bei der Bevölkerung für die Akzeptanz bedanken, diese lange Zeit des Besuchsverbots, welches am 9. November 2020 in Kraft trat, gemeinsam mit uns durchzuhalten.“

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Es gelten dann folgende Regeln:

Kein Zutritt mit Corona-typischen Symptomen!

In den Haßberg-Kliniken gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht (medizinischer MNS). Alltagsmasken sind nicht erlaubt. Bei direktem Patientenkontakt wird das Tragen einer FFP-2 Maske empfohlen.

Für Patienten zu ambulanten Untersuchungen ist ein negatives Erstscreening ausreichend (Ausnahme: Untersuchungen ohne Maske des Patienten; hier bitte Nachweis über Negativtest oder Genesung bzw. Impfnachweis mitbringen)

Patienten zur ambulanten Operation oder einem elektiven Eingriff werden bei Aufnahme mit einem Schnelltest im Krankenhaus getestet.

Stationäre Patienten werden mit einem Schnelltest aufgenommen. Bei Nicht-Genesenen und nicht vollständig Geimpften sowie bei Symptomatik wird zusätzlich ein PCR-Test durchgeführt.

Eine notfallmäßige Behandlung erfolgt übrigens immer - unabhängig vom Impfstatus oder von Nachweisen auf Testung oder Genesung.

Begleitpersonen sind nur bei einem benötigten Dolmetscher bzw. Betreuer/Angehöriger bei einem kognitiv eingeschränkten Patienten bzw. im Einzelfall nach Absprache mit der Station zugelassen.

Werdende Väter sind zur Geburt willkommen. Sie und alle Dienstleister, die die Krankenhäuser betreten wollen, benötigen einen Erstscreening/ Besucherschein bzgl. SARS-CoV-2 bei jedem Besuch neu (Ausnahme BRK-Personal, diese unterliegen einem regelmäßigen eigenen BRK-Screeningverfahren)

Für werdende Väter zur Spontangeburt oder bei Besuch von Sterbenden ist über die Zentrale Patientenaufnahme ein Antigen-Schnelltest möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass Besucher die Testmöglichkeiten im Landkreis nutzen sollten.

Stationäre Patienten dürfen täglich einen Besucher aus dem engen Familienkreis im Patientenzimmer empfangen. Die Besuchszeiten in den Häusern Haßfurt und Ebern sind täglich von 13 Uhr bis 18 Uhr, Besuchsdauer: maximal 1 Stunde pro Tag.

Um eine vorherige telefonische Terminabstimmung über die jeweilige Station wird gebeten. Besuche bei Patienten mit einer Corona-Infektion oder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion sind nicht gestattet!

An den Pforten der beiden Häuser bzw. an der ZPA muss ein Erstscreening/Besuchsschein vorgelegt werden, der idealerweise bereits im Vorfeld über die Website der Kliniken ausgedruckt wird. Dieser muss bei jedem Besuch neu ausgefüllt werden und wird zusammen mit einem gültigen Nachweis sowie einem Lichtbildausweis vom Pfortenpersonal nach der 3-G-Regel (Genese, Geimpft, Getestet) geprüft.

Ein gültiger Nachweis kann in Papierform oder digital vorgelegt werden. Auch für Geimpfte und Genesene gelten weiterhin die Regeln zu Abstand, Händehygiene und Maskenpflicht. Wer typische Corona-Symptome zeigt, sollte sich zudem auch nach einer Impfung oder Genesung testen lassen. red