Für werdende Väter zur Spontangeburt oder bei Besuch von Sterbenden ist über die Zentrale Patientenaufnahme ein Antigen-Schnelltest möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass Besucher die Testmöglichkeiten im Landkreis nutzen sollten.
Stationäre Patienten dürfen täglich einen Besucher aus dem engen Familienkreis im Patientenzimmer empfangen. Die Besuchszeiten in den Häusern Haßfurt und Ebern sind täglich von 13 Uhr bis 18 Uhr, Besuchsdauer: maximal 1 Stunde pro Tag.
Um eine vorherige telefonische Terminabstimmung über die jeweilige Station wird gebeten. Besuche bei Patienten mit einer Corona-Infektion oder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion sind nicht gestattet!
An den Pforten der beiden Häuser bzw. an der ZPA muss ein Erstscreening/Besuchsschein vorgelegt werden, der idealerweise bereits im Vorfeld über die Website der Kliniken ausgedruckt wird. Dieser muss bei jedem Besuch neu ausgefüllt werden und wird zusammen mit einem gültigen Nachweis sowie einem Lichtbildausweis vom Pfortenpersonal nach der 3-G-Regel (Genese, Geimpft, Getestet) geprüft.
Ein gültiger Nachweis kann in Papierform oder digital vorgelegt werden. Auch für Geimpfte und Genesene gelten weiterhin die Regeln zu Abstand, Händehygiene und Maskenpflicht. Wer typische Corona-Symptome zeigt, sollte sich zudem auch nach einer Impfung oder Genesung testen lassen. red