Dort lehnte Kerstin P. es ab, auf dem Platz für Angeklagte zu sitzen. „Sie weigerte sich, nach vorn zu kommen und stand die ganze Zeit im Zuhörerraum“, schildert Richterin Carolin Klopfer. Auch die Feststellung der Personalien, sonst eine rasche Formalität, barg ungewohnte Hürden. Die Angeklagte betonte immer wieder, nur „die christliche Kerstin“ zu sein, ein Mensch und nicht eine Person. Ihren Nachnahmen lehnte sie ab. Einen Personalausweis habe sie nicht und könne ihn daher auch nicht vorlegen, die deutsche Staatsbürgerschaft habe sie ausgeschlagen.