Skurrile Verhandlung Coburger Reichsbürgerin verurteilt

Das Coburger Amtsgericht hat Kerstin P. verurteilt. Foto: Frank Wunderatsch

Kerstin P. sorgt mit ihrem Verhalten für Unverständnis. So lehnt sie die deutsche Staatsbürgerschaft und ihren Nachnamen ab und weigert sich, vor Gericht Platz zu nehmen.

 
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Kerstin P. aus Coburg hat in den vergangenen Wochen zweifelhaften Ruhm erworben. Sie ist die Person, die das Treffen der Reichsbürger in der Coburger Waldorfschule weitgehend organisiert hat. Erst vor wenigen Tagen hat sie vier Waffen freiwillig bei der Polizei abgegeben (die Neue Presse berichtete mehrfach). Nun ist Kerstin P. vom Coburger Amtsgericht verurteilt worden. Nicht jedoch wegen des Reichsbürgertreffens, dazu laufen noch die Ermittlungen. Vielmehr geht es um Vorfälle aus dem August 2021.

Auf ihrem damals öffentlichen Telegramkanal mit rund 1000 Abonnenten hat die 55-jährige demnach ein Video gepostet, das einen vermutlich chinesischen Polizisten zeigt, der auf offener Straße von hinten mit einem Haumesser umgebracht wird. Dazu schrieb sie „Bürger in China haben angefangen, Attentate gegen die Corona-Polizei zu machen. Demnächst weltweit. Kurz gesagt: Karma“. Mit dieser Aussage billigte Kerstin P. laut Gerichtssprecher Daniel Kolk eine Straftat gegen Polizisten und sonstige Personen, die sich um die Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen kümmern. Zudem postete sie offenbar ebenfalls im vergangenen Sommer ein Bild eines Gesundheitspasses aus der Zeit des Hitlerregimes mit einem Hakenkreuz, ohne sich deutlich davon zu distanzieren. Damit erfüllt sie laut Kolk den Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Schriften. Weil Kerstin P. gegen einen Anfang des Jahres verschickten Strafbefehl Einspruch einlegte, kam es nun zur Verhandlung vor dem Coburger Amtsgericht.

Dort lehnte Kerstin P. es ab, auf dem Platz für Angeklagte zu sitzen. „Sie weigerte sich, nach vorn zu kommen und stand die ganze Zeit im Zuhörerraum“, schildert Richterin Carolin Klopfer. Auch die Feststellung der Personalien, sonst eine rasche Formalität, barg ungewohnte Hürden. Die Angeklagte betonte immer wieder, nur „die christliche Kerstin“ zu sein, ein Mensch und nicht eine Person. Ihren Nachnahmen lehnte sie ab. Einen Personalausweis habe sie nicht und könne ihn daher auch nicht vorlegen, die deutsche Staatsbürgerschaft habe sie ausgeschlagen.

„Viele machen vorher viel Wind aber sind dann vor Gericht doch handzahm, es gibt wenige, die das wirklich so durchziehen“, erläutert Klopfer. Letztendlich verurteilte sie Kerstin P. wegen Billigung von Straftaten in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 80 Tagessätzen in Höhe von jeweils 50 Euro. Weil der Tagessatz unter 90 Euro liegt, gilt Kerstin P. damit weiterhin als nicht vorbestraft. Die Verurteilte hat nun eine Woche Zeit, gegen den Richterspruch Einspruch einzulegen. Nach der mündlichen Belehrung darüber nahm sie die schriftliche Belehrung zwar entgegen, gab dann aber zu Protokoll, diese nicht anzunehmen.

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