Solarpark Allertshausen Verantwortliche verstehen Zweifel nicht

Helmut Will
Projektentwickler Julian Käs zeigt auf eine Teilfläche, auf der der Solarpark unter anderem entstehen soll. Diese liegt etwa 1,2 Kilometer Luftlinie nördlich des Zeilbergs. Foto: Helmut Will

Die Entstehung des Solarpark Allertshausen ist derzeit noch ungewiss. Zunächst gilt es, einen Bürgerentscheid abzuwarten. Projektentwickler Julian Käs versteht die aktuelle Entwicklung nicht. Im Vorfeld habe man alles abgeklärt und auch ausreichend informiert.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

In seiner Sitzung am 1. Februar 2023 hatte der Marktgemeinderat Maroldsweisach über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum „Solarpark Allertshausen“ zu entscheiden. Ein entsprechender Antrag lag von Ingo Förster und Miriam Danner vor, der vom Gemeinderat als zulässig erklärt wurde. Der Bürgerentscheid wird gemäß Beschluss des Ratsgremiums am Sonntag, 23. April, stattfinden.

Wir haben uns mit dem Projektentwickler des Vorhabens, Julian Käs von der BayWa r.e. AG mit Sitz in München am geplanten Standort in Allertshausen unterhalten. Er gab einen Einblick über den bisherigen Entwicklungsprozess, indem er die Sichtweise der BayWa auf die beiden Hauptpunkte des Bürgerbegehrens erläuterte. Nach seinen Worten habe die Gemeinde ausdrücklich die Prüfung alternativer Standorte gefordert. Die Vorhabensträger ließen deshalb vom Ingenieurbüro Strunz eine Standortalternativprüfung erstellen, wo im speziellen Landschaftsbild, Tourismus und mehr geprüft worden seien. „Darin konnten keine Gründe festgestellt werden, die gegen den Solarpark am betreffenden Standort in Allertshausen sprechen“, sagte Julian Käs. Auf dieser Grundlage habe die Gemeinde entschieden, das Vorhaben weiter zu unterstützen. „Andere Projekte an wenig geeigneten Stellen, wurden gänzlich gestrichen“, so der Projektant.

Auch eine Überprüfung durch die Regierung von Unterfranken habe keine Einwände gegen eine Freiflächen Fotovoltaikanlage auf dem 30,8 Hektar großen Gelände ergeben. Den Einwand, dass Auswirkungen auf den Zeilberg unzureichend der Öffentlichkeit dargestellt worden seien, im Speziellen auf das Landschaftsbild oder eine Blendwirkung, lässt Julian Käs nicht gelten. „Zu Beginn des Projektes wurde eine öffentliche Veranstaltung am 6. Februar 2019 zur Information durchgeführt, auf deren Grundlage in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2019 der Aufstellungsbeschluss zum Solarpark Allertshausen gefasst wurde“, sagt er.

Eine Standortalternativen-Prüfung, wie vorstehend erwähnt, habe stattgefunden und mit einer Projektbroschüre an alle Haushalte sowie entsprechenden Informationen im Zeilberg-Echo sei das Projekt kommuniziert und hier ausdrücklich nach Meinungen gefragt worden. Da es dagegen keinerlei Stellungnahmen gegeben habe, sei die Erweiterung im März 2021 im Gemeinderat beschlossen worden. Durch eine inzwischen in Kraft getretene Beschränkung der für PV nutzbaren Flächen pro Gemarkung (in Allertshausen 30,8 Hektar) wurden die neu hinzugekommenen Flächen geteilt. Davon werden jeweils 56 Prozent für den Park genutzt, 44 Prozent verbleiben Ackerflächen. Am 4. April 2022 wurde letztendlich der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst, um in Anschluss die Planung konkretisiert. Im Juni wurden die Vorentwürfe gebilligt, sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet, die über den Sommer sechs Wochen lang lief, in denen sich jeder über das Projekt sowie die Unterlagen informieren konnte. Daran sei zu ersehen, dass die Öffentlichkeit umfassend im Vorfeld informiert wurde.

„Als Reaktion auf eine Stellungnahme haben wir daraufhin noch ein Blendgutachten sowie eine Visualisierung des Parks vom Zeilberg aus erstellen lassen. Die Unterlagen würden im nächsten Schritt im Genehmigungsverfahren im Gemeinderat im Rahmen der Trägerabwägung behandelt und haben ergeben, dass eine Blendwirkung zum Zeilberg nicht gegeben ist“, so Julian Käs. Zur Integration des PV-Parks in die Landschaft erfolge entlang des Flurweges zwischen den Parkteilen eine Eingrünung mit einheimischen Sträuchern sowie Wildobstbaumpflanzungen. Von Norden und Nordosten her bestehe eine „natürliche“ Eingrünung durch den Wald, der gleichzeitig als Sichtschutz diene. Die Sichtbarkeit des Solarparks von der Staatsstraße 2284, dem Radweg entlang der Staatsstraße sowie dem Ermershäuser Weg werde durch die Anlage von Hecken vermindert.

„Um eine bestmögliche Einbindung in die Landschaft gewährleisten zu können, haben wir uns bereits im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, um deren Input bei der Planerstellung berücksichtigen zu können“, erläuterte Käs. Der Wichtigkeit der Abwägung zwischen dem notwendigen und dringenden Ausbau der erneuerbaren Energien und den Auswirkungen vor Ort sei man sich bewusst. Um die Klimaziele zu erreichen und die Energiewende zu schaffen, sei der Ausbau der erneuerbaren Energien von zentraler Bedeutung. Julian Käs verdeutlichte, dass man sich mit den geäußerten Bedenken auseinandergesetzt habe. „Unserer Meinung nach rechtfertigen die Beeinträchtigungen nicht, dass die Entwicklung des Solarparks gestoppt und die Energiewende weiter verzögert wird. Auch der Gemeinderat ist fest von den Vorteilen des Solarparks überzeugt“, sagt Käs.

Abschließend betonte er, dass er im Bürger/Ratsbegehren keinesfalls eine Entscheidung für oder gegen die Kulturlandschaft um den Zeilberg sehe. Vielmehr vertrete er die Meinung, dass beides miteinander und nebeneinander funktionieren und der Solarpark sich aus den erwähnten Punkten in die Kulturlandschaft einfügen kann.

Bilder