Der Gemeinderat Sonnefeld hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Thema auseinandergesetzt, das im wahrsten Sinne des Wortes Sprengstoff birgt. Hintergrund ist, dass hin und wieder Feuerwerkskörper auch unter dem Jahr abgebrannt werden. Möglich ist dies eigentlich nur an den gesetzlich dafür vorsehen Tagen Silvester und Neujahr. Bisher hatte die Gemeinde bei Vorliegen eines „begründeten Anlasses“ aber entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt. Als Ausnahmen wurden etwa Geburtstage, Hochzeiten und Hochzeitsjubiläen angesehen. Seit 2011 gab es 17 solcher Genehmigungen. Dabei wurde eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro erhoben.