Vor mancher bayerischen Haustür liegt eine tickende Zeitbombe und die Grundstückseigentümer ahnen nichts davon. Sie nutzen die in ihr Wohngebiet führende Straße seit Jahrzehnten, doch auf einmal sollen sie für deren Ersterschließung zahlen – nach 30 oder 40 Jahren. Eigentlich ist das nach dem Gesetz ausgeschlossen, das den Kommunen eine Frist von 25 Jahren für die Beitragserhebung setzt. Doch gilt die nicht für provisorisch errichtete Straßen. Weil einige Kommunen es wohl verschludert haben, von ihnen in Wohngebiete hinein errichtete Straßen beizeiten abzurechnen, erklären sie diese nun zu „Provisorien“.
Späte Rechnungen Teure Überraschung nach Jahrzehnten
Jürgen Umlauft 28.05.2026 - 10:00 Uhr