Hof - Es war einer der spektakulärsten Prozesse des vergangenen Jahres vor dem Hofer Landgericht, nun wurde das Urteil in letzter Instanz bestätigt: Der „Maoam-Bomber“ muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Verabreichung von Rauschgift an einen Minderjährigen hatte die vierte Strafkammer des Landgerichts Hof den 41-jährigen Markus Z. im August zu dieser Strafe verurteilt. Zu recht, wie nun der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied. Die Bundesrichter haben dessen Revision verworfen. Dies bestätigten das Landgericht Hof und die Verteidiger auf Anfrage unserer Zeitung.