Sport in Bayern 3G-Regel im Amateurfußball sorgt für Erleichterung

Die bayerischen Landesregierung hat entschieden: Im Amateursport wird auf die strikte 2Gplus-Regel verzichtet. Für die aktive sportliche Betätigung gilt von Donnerstag an 3G.

 
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Abstand halten – das gilt weiterhin. Aber immerhin ist die 2Gplus-Regel aufgehoben. Von Donnerstag gilt 3G. Foto: imago images/blickwinkel/fotototo via www.imago-images.de

München - Große Erleichterung bei allen Amateursportlerinnen und -sportler: Von Donnerstag an gilt für die aktive sportliche Betätigung künftig 3G statt wie bisher 2Gplus. Das bedeutet, dass zum eigenen Sporttreiben auch der Nachweis eines negativen Tests ausreicht, eine entscheidende Lockerung. Für Zuschauer gilt bei einer zugelassenen Auslastung von 50 Prozent des Sportgeländes 2G statt 2G-plus. Für Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden, fallen alle Zugangsbeschränkungen. Das hat die Bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung am Dienstag bekannt gegeben.

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Der Präsident des Bayerischen Landessport-Verbands (BLSV), Jörg Ammon, sagte: „Unser Einsatz und die vielen Gespräche führten und führen zu Lockerungsschritten, die die Sportausübung unserer Sportlerinnen und Sportler erleichtern, Vereinssport und Vereine wieder beleben, und Sportveranstaltungen auch für Zuschauerinnen und Zuschauer wieder attraktiver machen. Wir freuen uns jetzt, dass die Staatsregierung die auch von uns geforderte kontrollierte und schrittweise Öffnung beim Sport fortsetzt.“

Auch bei den Fußballer ist rechtzeitig vor dem Start der Frühjahresserie die Freude groß: Robert Schraudner, der Vorsitzende der BFV-Corona-Task-Force, bezeichnet die aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung als „überfälligen Riesenschritt zurück in Richtung Normalität und hin zu einem geordneten Spielbetrieb“. Schraudner wird in einer Pressemitteilung des BFV mit den Worten zitiert: „Wir haben immer darauf gedrängt, dass niemand ausgegrenzt werden darf und auf allen Ebenen und in allen Gesprächen hinterlegt, dass wir einen Spielbetrieb unter 3G- statt 2G-Bedingungen anstreben. Das ist nun endlich auch Realität!“ Er hoffe darauf, dass wir ab 20. März alle weiteren Einschränkungen fallen. „Bei aller Freude über den aktuellen Beschluss werden wir uns aber auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Maßnahmen praxistauglich sind. Denn nach wie vor stehen die Vereine etwa bei der Kontrolle von 3G vor großen Herausforderungen.“

Eine praxistaugliche Lösung sei beispielsweise das Vorgehen, das in Baden-Württemberg, Hessen und auch in Nordrhein-Westfalen gepflegt wird. Dort gäbe es ein Musterformular, mit dem jeder Verein und die Schiedsrichter für sich eigenständig die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen rechtssicher bestätigen können. Einen entsprechenden Antrag zur Einführung dieses Formulars habe der Bayerische Fußball-Verband über den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) an das in Bayern für den Sport zuständige Innenministerium bereits gestellt.

Auch den Zugang für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen hat die Staatsregierung erleichtert – statt 2Gplus gilt nun 2G (geimpft und/oder genesen, die zusätzliche Testvoraussetzung entfällt somit). Die maximale Zuschauerzahl wurde von 15 000 auf 25 000 angehoben, die bisherigen Kapazitätsgrenzen gelten weiter (50 Prozent im Sport).