Stadtrat Coburg Grillen in Coburgs Parks nun erlaubt

Yannick Seiler
Grillen ist künftig in den Coburger Parks erlaubt. Das sieht die neue Grünanlagensatzung vor, die der Stadtrat jetzt verabschiedet hat. Foto: /Jörg Carstensen/dpa

Der Stadtrat hat ein neues Regelwerk für die Grünflächen der Stadt beschlossen. Das verbietet laute Musik und die Notdurft. Doch es gibt noch Klärungsbedarf.

 
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Während der Stadtratssitzung am Donnerstag, in der es an Redebeiträgen, Änderungsanträgen und erfolglosen Vorstößen nicht mangelte, ließen es sich die Mitglieder des Gremiums auch nicht nehmen ausgiebig über eine neue Grünanlagensatzung zu diskutieren. Vorweg: Alle Stadträte stimmten dem Regelwerk, das unter anderem nun Grillen in den Arealen erlaubt, für die städtischen Parks zu. Absehbar war das jedoch nicht.

Eigentlich sollte der Stadtrat lediglich über die Satzung entscheiden und die Mitglieder des Verwaltungssenats anschließend die Ausnahmen in Sachen Radwege bestimmen. Es kam anders. Doch diskutierten die Stadträtinnen und Stadträte darum, welches Gremium entscheiden soll, wo Fahrrad gefahren werden darf und wo nicht.

Andreas Engel (CSU) missfiel zudem, dass die Satzung einen Antrag von Wolfgang Weiß (Grüne) enthält, dass im nördlichen Bereich des Hofgartens Fahrradfahren erlaubt wird. Der Park sei eine „Oase der Ruhe“, sagt er. „Es wird gefährlich im Hofgarten, wenn dort Fahrrad gefahren wird“, ergänzte er. Dem schloss sich Antoinetta Bafas (CSU) an.

Keine Handys ab 22 Uhr

Weiß wertete es als Unterstellung, dass Radfahrer Fußgänger gefährdeten. Der Weg im nördlichen Bereich des Areals sei breit genug für Fußgänger und Radfahrer, sagte er. Er war erfolgreich mit dem Antrag, dass Ausnahmen in Sachen Radwege künftig im Stadtrat statt im Verwaltungssenat beschlossen wird.

Matthias Schmidt (Pro Coburg) setzte zwar durch, dass Rundfunk- und andere Tonwiedergabegeräte wie Handys und Radios künftig ab 22 Uhr anstatt wie ursprünglich vorgesehen ab 20 Uhr in Parks verboten sind. Laut Kai Holland ist eine solche Regelung wichtig, damit die Polizei eine rechtliche Handhabe hat, um gegen Ruhestörungen vorzugehen. Diese hätten sich in den Abendstunden ereignet, wie Anwohner bemängelten, erklärte Holland.

Slacklining gestattet

Schmidt scheiterte mit seinem Vorstoß, dass Kinder unter zwölf Jahren ihre Notdurft in den städtischen Grünanlagen verrichten dürfen. „Dann muss es für Senioren ab 75 Jahren auch erlaubt sein“, hieß es aus dem Gremium.

Da die Satzung unter anderem auch vorsieht, dass Bäume, Bauwerke und Geländer nicht bestiegen werden dürfen, wollte Kevin Klüglein (Grüne) wissen, ob das sogenannte Slacklining auch verboten sei. Der Leiter des Grünflächenamts Bernd Ledermann entgegnete, dass es erlaubt sei das für den Sport nötige Seil zwischen zwei Bäumen zu spannen, wenn man die Pflanzen dadurch nicht beschädige.

Die Satzung verbietet es sich durch Alkohol oder andere Rauschmittel ins Delirium zu versetzen. Holland sagte: „Ein Feierabendbier ist erlaubt.“ Das neue Regelwerk ersetzt eine Satzung aus dem Jahr 1992.

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