Slacklining gestattet
Schmidt scheiterte mit seinem Vorstoß, dass Kinder unter zwölf Jahren ihre Notdurft in den städtischen Grünanlagen verrichten dürfen. „Dann muss es für Senioren ab 75 Jahren auch erlaubt sein“, hieß es aus dem Gremium.
Da die Satzung unter anderem auch vorsieht, dass Bäume, Bauwerke und Geländer nicht bestiegen werden dürfen, wollte Kevin Klüglein (Grüne) wissen, ob das sogenannte Slacklining auch verboten sei. Der Leiter des Grünflächenamts Bernd Ledermann entgegnete, dass es erlaubt sei das für den Sport nötige Seil zwischen zwei Bäumen zu spannen, wenn man die Pflanzen dadurch nicht beschädige.
Die Satzung verbietet es sich durch Alkohol oder andere Rauschmittel ins Delirium zu versetzen. Holland sagte: „Ein Feierabendbier ist erlaubt.“ Das neue Regelwerk ersetzt eine Satzung aus dem Jahr 1992.