Stadtrat Seßlach Sonderförderung für Vereine

Hans Haberzettl

Wer Immobilien oder Sportanlagen betreibt, erhält 500 Euro. Alle anderen gehen erst einmal leer aus. Aber auch das soll sich ändern.

 
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500 Euro erhält in Seßlach jeder Verein, der den Unterhalt und Betriebskosten von Immobilien oder Sportanlagen vollständig selbst trägt. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Seßlach - Im Fokus der Dezembersitzung des Seßlacher Stadtrats am Dienstagabend stand ein Antrag der SPD-Fraktion auf eine Sonderförderung für Vereine aufgrund der Corona-Pandemie. Nach eingehender Diskussion erging folgender Beschluss: „Die Stadt Seßlach gewährt den neun Vereinen, die den Unterhalt und die Betriebskosten von Immobilien und Sportanlagen vollständig selbst tragen, für das Jahr 2020 eine einmalige Sonderförderung von 500 Euro“.

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Die Zuschüsse sollen noch Ende dieses Monats ausgezahlt werden. „Aufgrund der Einschränkungen in der ersten Jahreshälfte sowie in den Monaten November und Dezember fehlen wichtige Einnahmen aus sportlichen, kulturellen und geselligen Veranstaltungen, die zur Finanzierung der Gebäude und Anlagen dienen“, bekannte SPD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Brasch. Hinzu kommt, dass die Bewirtung in Vereinsheimen praktisch zu Erliegen kam.

Der Stadtrat und Landtagsabgeordnete Martin Mittag (CSU) machte sich im Rahmen der Finanzierbarkeit durch städtische Mittel für eine Erweiterung des Antrags auf die rund anderen 70 Vereine im Stadtgebiet stark, die über keine Liegenschaften verfügen. Er sprach sich für eine Gleichbehandlung und die Wertschätzung des Ehrenamtes auf breiter Ebene aus. „Wir brauchen eine klare Linie“, sagte er. Als möglichen Förderbetrag regte er jeweils 100 Euro an. Seiner Argumentation schloss sich Christoph Marquardt (Freie Wähler/Bürgerblock) an. Er machte auf eine Existenzbedrohung und ein mögliches Vereinssterben aufmerksam.

„Grundsätzlich bin ich dabei, auch wenn das Ganze einen gehörigen Batzen Geld erfordert. Es stellt aber ein Signal und eine Art Anerkennung dar“, verdeutlichte Bürgermeister Neeb. Um eine verträgliche Entscheidung in die Wege zu leiten, wird der Haupt- und Verwaltungsausschuss beauftragt, in seiner Januarsitzung 2021 die Fördermodalitäten für die besagten 70 Gruppierungen auszuloten. Die Obergrenze soll 100 Euro betragen, wobei Abstufungen nach unten denkbar sind.