Stadtrat zu Coburg Alper Hasirci legt Revision ein

Der 30-Jährige vor der Berufungsverhandlung am Montag vergangener Woche. Foto: Frank Wunderatsch/Neue Presse

Der parteilose Stadtrat wehrt sich weiter gegen ein Urteil des Amtsgerichts. Nun ist erneut das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg gefragt.

 
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Es ist das nächste Kapitel in der nicht enden wollenden Causa Alper Hasirci: Der parteilose Stadtrat hat Revision gegen das jüngste Urteil des Landgerichts Coburg eingelegt, wie Sprecher Timm Hain am Montag auf Anfrage der Neuen Presse mitteilte. Die Sache wird demnach über die Generalstaatsanwaltschaft München erneut dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) vorgelegt. „Ob eine mündliche Verhandlung stattfindet oder im schriftlichen Verfahren über das Rechtsmittel entschieden wird, wird dort geprüft werden“, so der Landgerichtssprecher.

Hasirci war Ende 2021 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Amtsgericht Coburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden. Der 30-Jährige hatte in den sozialen Medien eine antisemitische Karikatur veröffentlicht, auf der ein Hakenkreuz zu sehen ist. Der Lokalpolitiker legte Berufung ein, woraufhin das Landgericht in der Vestestadt besagtes Urteil im April 2022 aufhob.

Prüfung durch das BayObLG

Daraufhin legte ihrerseits die Generalstaatsanwaltschaft München Revision gegen fraglichen Freispruch ein. Woraufhin das BayObLG in Bamberg, die höchste Rechtsinstanz im Freistaat, das Urteil der Coburger Richter im Oktober 2022 aufhob. Die Angelegenheit wanderte zurück in die Vestestadt, vor eine andere Kammer des Landgerichts. Diese folgte am Montag vergangener Woche schließlich der Linie der Bamberger Richter und verwarf die Berufung Hasircis als unbegründet.

Das neuerliche Rechtsmittel muss nun durch das BayObLG geprüft werden. Befassen wird sich damit im Übrigen derselbe Strafsenat, so erklärt es Gerichtssprecher Hain, der bereits im Oktober über den Fall befand.

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