Stadtrat zu Coburg Kehrtwende im Fall Hasirci

Das zentrale Justizgebäude in der Domstadt Bamberg. Foto: Nicolas Armer/dpa

Das Bayerische Oberste Landesgericht hebt den Freispruch für den parteilosen Stadtrat auf. Der Richter hält den 30-Jährigen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen für schuldig.

 
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Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in Bamberg hat am Freitag den Freispruch des Landgerichts Coburg für Alper Hasirci aufgehoben. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, hält das BayObLG den parteilosen Stadtrat aus der Vestestadt für schuldig im Falle einer in den sozialen Medien geposteten Karikatur, auf der ein Hakenkreuz zu sehen ist.

Nun muss die Sache vor einer anderen Kammer des Coburger Landgerichts neu verhandelt werden. Eine Verurteilung gilt dem BR nach, der von „deutlichen Worten“ der Richter schreibt, als wahrscheinlich. In dem Revisionsurteil ließ die höchste bayerische Rechtsinstanz demnach keinen Zweifel daran, dass sich der 30-Jährige mit seinem Beitrag auf Instagram der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht hat.

„Die Gerechtigkeit hat gesiegt“

Die fragliche Karikatur zeigt einen Soldaten, der einen wohl palästinensischen Zivilisten zu Boden drückt und mit einer Waffe bedroht; an seinem Helm prangt die Fahne des Staates Israel. Der Soldat blickt in einen Spiegel. Das Spiegelbild zeigt einen Soldaten, der einen Zivilisten wohl jüdischen Glaubens zu Boden drückt und mit einer Waffe bedroht; an seinem rechten Oberarm prangt eine Hakenkreuzfahne. Über der Karikatur ist zu lesen: „The irony of becoming what you once hated ...“ Übersetzt: „Die Ironie, geworden zu sein beziehungsweise zu werden, was man einst hasste.“

Nach dem jetzt aufgehobenen Freispruch in zweiter Instanz, das Amtsgericht Coburg hatte Hasirci zuvor zu einer Geldstrafe verurteilt, schrieb der Stadtrat im April auf Facebook: „Es waren harte Zeiten und ein harter Kampf, aber am Ende hat es sich gelohnt und die Gerechtigkeit hat gesiegt.“

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