Es ist der endgültige Schlussstrich im jüngsten Fall Alper Hasirci: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung in der neuerlichen Strafsache gegen das parteilose Mitglied des Stadtrats zu Coburg „kurzfristig“ zurückgezogen, wie das Amtsgericht auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Als Grund für den Schritt nennt ihrerseits die Anklagebehörde auf Redaktionsnachfrage eine „aktualisierte Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten“, so Oberstaatsanwalt und Sprecher Michael Koch, „sodass nunmehr die Festsetzung der Tagessatzhöhe durch das Amtsgericht für vertretbar erachtet wurde. Mit der Berufungsrücknahme ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig“.