Stadtratsantrag der ÖDP Baumschutz vor geltendem Recht?

ÖDP-Stadtrat Klaus Klumpers fordert eine neue Baumschutzverordnung für Coburg – und das „schnellstmöglich“.

 
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Immer für eine Überraschung gut: Klaus Klumpers sitzt für die ÖDP im Coburger Stadtrat. Foto: /Winter

Coburg - Aus diesem politischen Lager dürfte wohl kaum jemand einen derartigen Vorstoß erwartet haben – der Antragssteller selbst leitet seine Forderung mit jener Randbemerkung ein: Klaus Klumpers, einziges Mitglied im Coburger Stadtrat aus der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), verlangt „mit sofortiger Wirkung“ die Außerkraftsetzung der städtischen Baumschutzverordnung sowie „schnellstmöglich“ die Erstellung einer neuen, „die den geltenden Rechtsnormen und dem neuesten Stand der Rechtsauffassung der Verwaltungsgerichte Rechnung trägt“ und damit das Baumwachstum in der Innenstadt eher fördere, denn behindere. Die nächste Sitzung des Stadtrats findet am 19. April statt.

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Seine Begründung beginnt Klaus Klumpers wie folgt: „Unsere derzeitige Baumschutzverordnung ist gut gemeint, entspricht aber nach meiner festen Überzeugung nicht den geltenden Rechtsnormen und Gesetzen, was dem Stadtrat bei der Beschlussfassung im Jahr 2016 von der Verwaltung nicht ausreichend erläutert wurde.“ Der ÖDP-Mann weist in diesem Kontext auf einen seiner Auffassung nach fehlenden Bezug auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1999 hin. Ferner führt Klumpers die Feststellung einer Referentin im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt München an. „Unsere Baumschutzverordnung und deren Anwendung durch die Verwaltung entsprechen in keiner Weise diesen Anforderungen“, schreibt der Coburger Stadtrat. Es würden weder der grundsätzliche Entschädigungsanspruch noch der klare Vorrang des Baurechtes vor der Baumschutzverordnung erwähnt.

Diese „bedingungs- und entschädigungslose Verhinderung“ von Fällungen, so Klumpers, führe letztlich dazu, dass Grundstückseigentümer Bäume lieber schon vorsichtshalber fällen, denn zu riskieren, dass sie in den Schutzstatus hineinwachsen. So werde durch die Verordnung gar „die Begrünung durch Bäume im Stadtgebiet eher behindert als gefördert“.