Stuttgart - Wer seine Kinder von anderen betreuen lässt, kann die Kosten beim Finanzamt geltend machen und so seine Steuerbelastung verringern. Grundsätzlich gilt, dass Kinderbetreuungskosten für das Jahr absetzbar sind, in dem sie bezahlt wurden. So dürfen pro Kalenderjahr bis zu zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben angegeben werden. Kostet beispielsweise die Kita 1200 Euro im Jahr, so können 800 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Höchstgrenze sind dabei 4000 Euro pro Kind im Haushalt – vor Vollendung des 14. Lebensjahres. Für ältere Kinder und Volljährige kann der Abzug auch dann noch gestattet sein, wenn der Nachwuchs wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht alleine bleiben kann.