Weitere Ermittlungen hätten zu den beiden Wuppertalern geführt, von denen der 53-Jährige bei seiner Vernehmung vor der Haftrichterin den Wülfrather als Quelle des Materials genannt und belastet hatte. Es war aber auch bei dem Wuppertaler Vater-Sohn-Duo privates Material der Familie Schumacher gefunden worden. Dem Wülfrather wird neben der Beihilfe zur versuchten Erpressung auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorgeworfen.
Die Schumachers als Nebenkläger?
Inzwischen ist beim Amtsgericht ein Antrag auf Nebenklage eingegangen, über den noch nicht entschieden ist. Es könnte also sein, dass ein Mitglied der Schumacher-Familie dem Prozess beiwohnt, oder sie zumindest durch einen Anwalt als Nebenklage-Vertreter am Prozess teilnimmt.
Für den ersten Prozesstag sind zehn Zeugen geladen, darunter zwei Polizisten. Fortgesetzt wird der Prozess einen Tag vor Heiligabend, mit einem Urteil wird aber erst im neuen Jahr gerechnet. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt. Ob auch ein Mitglied der Familie Schumacher als Zeuge aussagen muss, ließ das Gericht offen. Zum Prozessbeginn sei dies aber nicht der Fall.