Auch das Hessische Landesarbeitsgericht hat den Eilantrag der Deutschen Bahn (DB) auf einstweilige Verfügung gegen den laufenden Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen. Das Gericht wies am Dienstag die Berufung der DB gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main von Montagabend zurück. Das Landesarbeitsgericht urteilte wie das Arbeitsgericht: Die Verhältnismäßigkeit sei nicht verletzt. Die Ankündigungsfrist der GDL sei „ausreichend“ gewesen.
Streik bei der Deutschen Bahn GDL darf weiter streiken - Bahn scheitert erneut vor Gericht
red/AFP 12.03.2024 - 13:58 Uhr