Das Landgericht Coburg hat am Freitag im Streit um die Vorstandswahl des Tier- und Naturschutzvereins für Coburg und Umgebung eine Entscheidung in zweiter Instanz getroffen. Demnach ist die Wahl wirksam. Anfang des Jahres hatte das Amtsgericht anders entschieden, der Verein legte daraufhin Berufung ein.