Es sei die "Pflicht des Kulturstaatsministers, Transparenz für die genauen Gründe seines Handelns herzustellen", findet der Grünen-Politiker Lehmann, der schon in den vergangenen Tagen nicht mit Kritik an Weimer sparte und ihn als "Kulturkämpfer" bezeichnete. Wie genau der Kulturstaatsminister in einem unter "Geheimschutz" stehenden Verfahren Aufklärung betreiben soll und ob das überhaupt möglich ist, bleibt unklar.
Die Klage der drei Buchläden setzt deshalb beim Grundsätzlichen an: "Im Kern geht es um die Frage, ob der Beauftragte für Kultur und Medien überhaupt das sogenannte Haber-Verfahren anwenden durfte", erklärte die Anwaltskanzlei des Göttinger Buchladens nun. "Wir halten die Anwendung dieses Verfahrens schon grundsätzlich für rechtswidrig."
Börsenverein gegen "Gesinnungsprüfung"
Unterstützung kommt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels: "Wir lehnen das Haber-Verfahren für einen Einsatz in diesem Zusammenhang ab. Wir halten diese Art der Gesinnungsprüfung für vollkommen inakzeptabel und fordern, dass der Kulturstaatsminister den Ausschluss der drei Buchhandlungen zurücknimmt", erklärte der Vorsteher Sebastian Guggolz.
Anwältin: "Viele Leute sind in hohem Maß empört"
Es dürfte also spannend werden, wie die vor mehr als 20 Jahren begonnene Praxis der politischen Überprüfung heute vor Gericht bewertet wird. Offen ist auch, wie Weimer politisch herauskommt aus dem Sturm der Entrüstung der Kulturbranche, für die er zuständig ist.
Lea Voigt, Anwältin des Bremer Golden Shop, sagte der dpa, die betroffenen Buchläden erlebten große Solidarität. "Viele Leute sind in hohem Maß empört und empfinden die Diskussion um den Buchhandlungspreis als eine viel größere Frage zur Pluralität des Kulturbetriebs und der Meinungsfreiheit." Weimer tue so, als sei die Diskussion das Problem. Dabei sei das eigentliche Problem das Vorgehen des Staatsministers, das die Diskussion überhaupt erst ausgelöst habe.