Der Schweizer Süßwarenhersteller Lindt & Sprüngli hat einen weiteren Erfolg zum Schutz seiner Schokoladenhasen errungen. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne veröffentlichte am Donnerstag einen Entscheid, wonach Lidl Schweiz AG und die Lidl Schweiz DL AG ähnliche Produkte nicht mehr verkaufen dürfen, weil Verwechslungsgefahr mit den in Goldfolie verpackten Hasen von Lindt bestehe. Außerdem müssen laut dem höchstrichterlichen Urteil alle verbliebenen Hasen der Supermarktkette zerstört werden.