Karlsruhe/Olbernhau - Der juristische Streit um einen nachgemachten Nussknacker mit dem Hinweis auf das Erzgebirge ist beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des Urteils vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurückgewiesen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte (Az.: I ZR 222/24). In dem Streit ging es um ein günstiges Importprodukt, das mit dem Hinweis "im Erzgebirge-Stil" online beworben worden war.