Ansbach (dpa/lby) - Mit seiner Klage gegen ein Tanzverbot an einem sogenannten "Stillen Tag" ist der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die entsprechende Klage einen Tag nach der mündlichen Verhandlung ab, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die schriftliche Begründung für die Entscheidung des Gerichts lag zunächst nicht vor.