Zwei Soldaten geraten in zivil in Streit, die Fäuste fliegen, es folgt die Entlassung aus der Bundeswehr. Vor sechs Jahren ereignete sich dieser Vorfall in Schleswig Holstein. Zeitsoldat Rouven K. klagte gegen die Bundesrepublik wegen der Wehrbeschwerde und seiner daraus resultierende Entlassung. Nun gab das Verwaltungsgericht in Bayreuth in dem kuriosen Fall dem Kläger recht und hob die Entlassung auf – vorbehaltlich der Rechtskräftigkeit.