Streitfall: Tettauer Hallenbad Besser leeres Becken als leere Kassen?

Tettaus Bürgermeister Peter Ebertsch reagiert auf den Vorwurf der SPD-Fraktion, er blockiere eine Bürgerbefragung zum Erhalt des Hallenbads. Er appelliert an die Vernunft im Sinne der Steuerzahler.

Bei einer Besichtigung nahmen Annika Kappelt, Michael Müller und Peter Ebertsch (von links) das leere Schwimmbadbecken unter die Lupe. Foto: NP-Archiv/Veronika Schadeck

„Der Markt Tettau hat sich bereits im Jahr 2016 über das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) für eine Sanierung der Grundschule Tettau inklusive Sporthalle und Schwimmbad beworben. Die Bewerbung wurde aufgrund der Finanzkraft des Marktes Tettau nicht berücksichtigt.“ Das geht aus einer Erklärung von Bürgermeister Peter Ebertsch hervor. Der Rathauschef geht darin auf eine Diskussion in der jüngsten Gemeinderatssitzung ein, in der besonders Vertreter der SPD/ZMT-Fraktion die Wiederbelebung des Bades sowie eine Bürgerbefragung forderten.

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In der Mitteilung heißt es weiter, dass im Oktober 2020 überdies versucht wurde, über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) einen Zuschuss für eine Generalsanierung mit Kosten in Höhe von drei Millionen Euro zu erhalten. „Auch dieser Antrag wurde abgelehnt“, so Ebertsch. Nach der Corona-bedingten Schließung des Hallenbads, der massiven Explosion der Energie- und Unterhaltskosten sowie der starken Sanierungsbedürftigkeit entschied man sich dafür, das Bad geschlossen zu halten – auch, um eine enorme Belastung für den Steuerzahler zu vermeiden. Der Marktgemeinderat Tettau beauftragte zur weiteren Entscheidungsfindung einer Wiedereröffnung im Jahr 2023 den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Erstellung einer Kostenanalyse für die Sanierung des Hallenbades sowie der laufenden Betriebskosten.

„Durch ein Architekturbüro wurden alle erkennbaren Mängel des Hallenbades analysiert, dokumentiert und eine Kostenschätzung erstellt“, so der Rathauschef. Ergebnis war, dass unter bestimmten Kriterien und der Genehmigung durch das Gesundheitsamt ein Weiterbetrieb unter Umständen möglich sei, die Kosten sich jedoch bereits für die „notwendigsten Reparaturen“ auf 200 000 bis 250 000 Euro belaufen würden. Sollte ein provisorischer Betrieb durch das Gesundheitsamt nicht gestattet werden, bliebe nur die Generalsanierung, welche grob geschätzte Kosten in Höhe von bis zu drei Millionen Euro nach sich ziehen würde.

Der Rechnungsprüfungsausschuss „stellte fest, dass die laufenden Kosten für den Betrieb des Bades fast 20-fach so hoch waren wie die Einnahmen und ein Kosten-Nutzen-Verhältnis im Prinzip nicht gegeben ist“. Zu Bedenken wurde weiterhin gegeben, dass sich an der Attraktivität des Bades nach Tätigkeit der „Mindestsanierung“ nicht viel ändern würde und sich aufgrund der Angebote im nahen Umfeld die Besucherzahlen nochmals nach unten entwickeln könnten, zumal man in Tettau in jedem Fall dann auch die Eintrittspreise beträchtlich anheben müsse. Wichtiger Aspekt war weiter, dass es sich bei der Sanierung des Hallenbades um eine freiwillige Aufgabe handelt und die Kommune vorerst ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen hat.

Aufgrund dieser Stellungnahme wurde eine Besichtigung des Hallenbades mit dem Gesundheitsamt anberaumt, welcher auch die Vertreter beider Fraktionen des Marktgemeinderates beiwohnten. Seitens des Gesundheitsamtes wurde einer Wiedereröffnung aufgrund des aktuell vorherrschenden Zustandes aus hygienischer Sicht nicht zugestimmt. „ Weiterhin ist im Sanierungsfall der Sanitärbereich mit einzubeziehen, diese Kosten waren bei der Schätzung des Architekturbüros noch nicht enthalten.“

Deshalb wurden daraufhin nochmals sämtliche Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen der Hallensanierung und auch eines eventuellen Neubaus über die Staatliche Hochbauförderung sowie das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken geprüft. „Hier konnte erneut kein positives Ergebnis erzielt werden, da entweder der Nachweis der schulischen Nutzung aufgrund der zu geringen Schülerzahl und keiner Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit nicht erbracht werden konnte oder die Förderquote so gering ausfiel, dass der Eigenanteil des Marktes Tettau nicht gestemmt werden kann.“ Bei den erwähnten Förderprogrammen sei weiterhin im Gegensatz zu anderen Programmen eine Nachförderung ausgeschlossen, was heißt, „dass Mehrkosten im Zuge der Ausschreibungen und des Bauverlaufes nicht berücksichtigt werden und der Markt Tettau diese aus eigener Tasche on top zu tragen hätte“.

Abschließend teilt Peter Ebertsch mit: „Der Markt Tettau ist stets bemüht, die Lebensqualität für seine Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu halten und bestenfalls stets zu optimieren. Ein ‚Nichtvollzug’ der Bürgerbefragung liegt unseres Erachtens nicht vor, da der Markt Tettau und seine Verwaltung seit der Beauftragung durch das Ratsgremium alle notwendigen und möglichen Voraussetzungen abgeprüft hat und dies auch einen gewissen Zeitaufwand erforderte. Eine einfache Bürgerbefragung, in der man auf die Frage nach dem Erhalt und der Wiedereröffnung unseres Hallenbades lediglich mit Ja oder Nein antworten muss, ist unserer Ansicht nach nicht zielführend. Unsere Bürgerinnen und Bürger, welche die Sanierung durch Steuergelder mitfinanzieren und dann auch die Folgekosten über den Eintrittspreis mit zu tragen haben sollten zu einer fundierten Entscheidungsfindung in Kenntnis darüber gesetzt werden, welche Investitionen hier getätigt werden müssen, um das Hallenbad auf den heutigen Standard und auch einen gewissen Wohlfühlfaktor zu bringen.“

Was die in der Sitzung genannte Sanierung des Hallenbads Teuschnitz angeht, „möchten wir noch kurz darstellen, dass diesen die Förderung der Schwimmbadsanierung über das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur genehmigt wurde. Zu den damals geplanten Maßnahmen und einer Investitionssumme in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro kamen im Laufe der Baumaßnahme zahlreiche notwendige zusätzliche Maßnahmen hinzu, was die Sanierungskosten auf aktuell rund 3,5 Millionen Euro erhöhte. Die Fördersumme hingegen hat und wird sich in der Höhe nicht verändern, was enorme Zusatzkosten für die Stadt Teuschnitz bedeutet.“ Die Aussage, dass die Stadt Teuschnitz eine 90-prozentige Förderung erhalten habe, „ist demnach schlichtweg falsch und irreführend“. Dennoch: „Selbstverständlich wird der Markt Tettau weiterhin stets ein offenes Auge für kommende und weitere Förderprogramme haben.“