Strom vom Dach Freie Fahrt für kleine Anlagen

und Christoph Jänsch

Für private Betreiber ist nun Schluss mit der Gewerbeanmeldung. Auch die Finanzverwaltung bessert nach. Keine Steuer mehr auf Einspeisevergütungen, wenn die Photovoltaik-Anlage auf dem Haus unter der Brutto-Nennleistung von 30 Kilowatt liegt.

 
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Für kleine PV-Anlagen gibt es nun weniger bürokratische Hürden. Foto: Anastasiia - stock.adobe.com