Und die Braunkohle?
Im Gegensatz zur Steinkohle wird Braunkohle nicht importiert, sondern in Deutschland gefördert. Stillgelegte Braunkohlekraftwerke befinden sich in einer sogenannten Sicherheitsbereitschaft, damit sie bei Engpässen ebenfalls aushelfen können. Damit dies schneller klappt, sollen sie in eine neue Versorgungsreserve überführt werden. Über den Abruf würde wie bei der Steinkohle Habeck nach Rücksprache mit Kollegen entscheiden.
Die Rolle von Gas in der deutschen Stromerzeugung
Im vergangenen Jahr trug Gas nach Ministeriumsangaben etwa 15 Prozent zur deutschen Stromerzeugung bei. Inzwischen dürfte der Anteil aber geringer sein.
Betrieb von Gaskraftwerken soll unattraktiver werden
Der Einsatz von Gaskraftwerken zur Stromerzeugung soll im Ernstfall für eine Dauer von sechs Monaten mit einem sogenannten Malus belegt werden können, was den Betrieb laut Ministerium unwirtschaftlich machen würde. Betreiber müssten dann Geld an den Staat zahlen. Ob es dazu kommt, würde ebenfalls Habeck nach Rücksprache mit Ministerkollegen entscheiden.
Anlagen, die aus Gas gleichzeitig Wärme und Strom oder mechanische Energie erzeugen (Kraft-Wärme-Kopplung), sollen weiterlaufen können, wenn es keine Alternative zur Wärmeerzeugung gibt.
Regelungen mit Verfallsdatum
Im Sinne des Klimaschutzes will Deutschland die Stromerzeugung aus Kohle in nicht allzu ferner Zukunft beenden. Das bleibe auch so, heißt es im Gesetzentwurf: "Das Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, bleibt, wie auch die Klimaziele, davon unberührt." Die Regelungen zur kurzfristigen Aktivierung von Kohlekraftwerken sollen als Brücke für den Zeitraum dienen, bis Deutschland sich zumindest weitgehend von russischen Gasimporten gelöst hat.
Die Regelungen zur möglichen Nutzung von Kohlekraftwerken in der Stromerzeugung sind bis zum 31. März 2024 begrenzt. Bis zum Sommer 2024 könnte der Anteil russischen Gases nach früheren Angaben des Ministeriums schrittweise auf 10 Prozent des Verbrauchs in Deutschland gedrückt werden. Mitte April lag er bei 35 Prozent.
Reaktionen
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte grundsätzlich, dass die Bundesregierung Deutschland weiter auf einen möglichen Gaslieferstopp vorbereitet. "Wichtig ist dabei aus Sicht der Stadtwerke vor allem, eine Einschränkung der Gasverstromung auf eine absolute Mangellage zu begrenzen, sie klar zu definieren und die Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung nicht zu gefährden", betonte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Auf Skepsis stößt in der Energiebranche die Regelung, wonach der Betrieb von Gaskraftwerken vorübergehend verteuert werden könnte. "In einer Gasmangellage würden die Gaspreise stark steigen und müssten nicht durch den Staat zusätzlich erhöht werden", erklärte der Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas. "Es ist ein falscher Ansatz, etwas zu bestrafen, was man in Zukunft noch braucht: Die Stromerzeugung aus Gaskraftwerken wird langfristig den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien abfedern müssen."
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt zwar wie auch Zukunft Gas, dass Vorkehrungen getroffen werden sollen, sieht eine vorübergehende Verteuerung der Stromerzeugung in Gaskraftwerken aber extrem skeptisch: "Dies würde einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Unternehmen darstellen, der nach Ansicht des BDEW unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt wäre."