Erfurt (dpa/th) - In Thüringen können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger künftig eine Robe tragen. Die Abgeordneten des Thüringer Landtags verabschiedeten eine entsprechende Gesetzesänderung. "Das Tragen von Roben ist etwas, was zum Ansehen dieses Berufsbildes beiträgt. Es unterstreicht die Rolle der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger", sagte Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) im Parlament. Das Tragen der Amtstracht helfe zudem dabei, die Neutralität und sachliche Unabhängigkeit ihrer Tätigkeit auch nach außen hin deutlich zu machen.