Teuschnitz Kein Klassenkampf bei Kampfhunden

Heike Schülein
Kampfhunde mit erfolgreichem Wesenstest dürfen bei der Hundesteuer nicht schlechter gestellt werden als andere. Der Stadtrat Teuschnitz musste daher die Hundesteuersatzung nachbessern. Foto: / dpa/Christina Sabrowsky

Die Stadt Teuschnitz wollte die Besitzer besonderer Rassen trotz erfolgreichem Wesenstest stärker steuerlich belasten als normale Hunde. Doch diese Praxis scheitert am geltenden Recht.

 
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Teuschnitz - Nachdem die Hundesteuer in Teuschnitz seit 1981 nicht angepasst worden war, hatte der Stadtrat in seiner September-Sitzung eine Anhebung von bislang elf auf 40 Euro pro Hund beschlossen. Bereits damals hatte sich das Gremium hinsichtlich der Einführung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde schwergetan, nachdem die Satzung bis dato keinen abweichenden Steuersatz enthalten hatte. Nach längerem Für und Wider entschied man sich für eine Unterscheidung mit oder ohne Negativzeugnis. Für einen Kampfhund mit erfolgreichem Wesenstest sollten jährlich 150 Euro, ohne die Bescheinigung 300 Euro fällig werden.

Wie Bürgermeister Frank Jakob (FW) nun bei der Sitzung am Montag erläuterte, ist eine erhöhte Steuer für Kampfhunde mit Negativzeugnis nicht rechtens. Bei Vorlage der Bescheinigung, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt, seien betroffene Tiere nach dem Regelsteuersatz zu behandeln. Daher gelte auch für sie die einfache Hundesteuer von 40 Euro. Die Hundesteuer für Kampfhunde ohne Negativzeugnis bleibe wie beschlossen bei 300 Euro. „Recht ist Recht, daran können wir nichts ändern“, betonte er. Eine Gegenstimme kam von Mario Stingl (SPD).

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