Teuschnitz - Nachdem die Hundesteuer in Teuschnitz seit 1981 nicht angepasst worden war, hatte der Stadtrat in seiner September-Sitzung eine Anhebung von bislang elf auf 40 Euro pro Hund beschlossen. Bereits damals hatte sich das Gremium hinsichtlich der Einführung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde schwergetan, nachdem die Satzung bis dato keinen abweichenden Steuersatz enthalten hatte. Nach längerem Für und Wider entschied man sich für eine Unterscheidung mit oder ohne Negativzeugnis. Für einen Kampfhund mit erfolgreichem Wesenstest sollten jährlich 150 Euro, ohne die Bescheinigung 300 Euro fällig werden.