Teuschnitz - Die Teuschnitzer Verwaltung bereitet derzeit einen neuen Förderantrag für wasserwirtschaftliche Vorhaben vor. Dabei geht es um Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der entsprechende Förderbescheid gilt vier Jahre. In den Antrag sind daher alle Maßnahmen im Bereich Wasser-/Kanalbau aufzunehmen, die in diesem Zeitraum voraussichtlich umgesetzt werden sollen. „Wir reden immer über ein Rundum-Sorglospaket“, erklärte Bürgermeister Frank Jakob (FW), dass man in diesem Zusammenhang auch Gasleitungen, Breitbandausbau, Erdverkabelung von Strom und Straßenbaumaßnahmen in Betracht ziehen müsse.