Sterbewillige werden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehrt, urteilte kürzlich das Bundesverwaltungsgericht. Hintergrund der Gerichtentscheidung: Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Gefahren eines Missbrauchs von Natrium-Pentobarbital, so das todbringende Medikament, seien zu hoch.
Theologe Ritter: „Sterbende werden wieder zu Objekten degradiert“
Kerstin Dolde 22.11.2023 - 16:59 Uhr