Derartige Wutausbrüche seien öfter vorgekommen. Der Angeklagte sei „schnell auf 180“. Eine damalige Tierarzt-Praktikantin, die bei der „Behandlung“ ebenfalls dabei war, sagte auch gegen den Angeklagten aus. Der Kater habe sich bei ihm festgebissen. Auch nach ihr habe er geschnappt. „Keiner beißt meine Praktikanten“, habe der Angeklagte gesagt und das Tier mehrfach auf den Tisch „geknallt“. Später habe sie beim Saubermachen einen Eckzahn und Krallenreste gefunden. Sie habe ihr Praktikum unter anderem wegen dieses Vorfalls abgebrochen, da ein solches Vorgehen nicht mit ihrem Arbeitsethos vereinbar sei.
Das Gericht stellte den ersten Anklagepunkt, die Misshandlung der Ziege, im Hinblick auf eine Verurteilung im Anklagepunkt zwei ein. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft ist. Er habe dem Tier „unangemessene Schmerzen und Leid zugefügt“.
Verteidiger Steffen Vogel sah einen Grenzfall vorliegen. Sein Mandant habe der Katze Blut abnehmen wollen, um sie vielleicht doch nicht einschläfern zu müssen. Er habe das Leben der Katze retten wollen und habe nicht beabsichtigt, ihr Leid zuzufügen. Zudem hätten die Zeugen unterschiedlich ausgesagt. Der Anwalt plädierte daher auf Freispruch. Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, dass er die Katze niemals auf den Tisch geschlagen habe. Er habe sie ihr Leben lang behandelt. So wie damals habe sie sich jedoch nie verhalten. Richter Christoph Gillot sagte, das Strafgericht fälle kein Urteil über das fachliche Können des Angeklagten. Die Zeuginnen seien glaubhaft gewesen und hätten sich schockiert gezeigt. Einen Entzug seiner Approbation müsse der Angeklagte aus seiner Sicht nicht befürchten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.