Veterinär erhält Geldstrafe Tierarzt aus den Haßbergen soll Tiere misshandelt haben

Martin Schweiger
Er soll einen Ziegenbock zu Boden geworfen und eine Katze auf den Tisch „geknallt“ haben. Nun erhielt ein Tierarzt seine Strafe. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Ein Tiermediziner aus dem Landkreis musste sich wegen Misshandlungen einer Ziege und einer Katze vor Gericht verantworten. Die Samtpfote verstarb. Nun fiel das Urteil.

 
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Burgpreppach/Haßfurt - Weil ein 51-jähriger Tierarzt aus dem Landkreis nach Überzeugung des Gerichts eine Katze misshandelt hat, hat das Amtsgericht am Donnerstag am zweiten Verhandlungstag den Veterinär aus zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu 60 Euro, also 2400 Euro, verurteilt.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte einen rund 80 Kilogramm schweren Ziegenbock, der sich nach einer Operation noch in Narkose befand, an den Hörnern gepackt und vom OP-Tisch auf den Betonboden geworfen haben. Im zweiten Anklagepunkt wollte der Veterinär im Februar vergangenen Jahres einer Katze Blut abnehmen. Als der Kater sich mit Kratzen und Beißen wehrte, soll der Angeklagte das Tier fest im Nacken gepackt und zweimal dessen Kopf auf den OP-Tisch geschlagen haben. Dabei verlor die Katze zwei Zähne, hatte eine blaue Zunge und verstarb wenig später. Der Chef der Tierpraxis entließ den Angeklagten daraufhin fristlos.

Der Angeklagte erhielt außerdem einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu 100 Euro, also 6000 Euro, gegen den er Einspruch einlegte, sodass es zur Verhandlung am Amtsgericht kam. Dort wies er die Vorwürfe weitgehend von sich. Die Ziege sei vom Behandlungstisch gerutscht. Geworfen habe er sie ebenso wenig wie den Kater. Der habe sich in seinen Arbeitskittel verbissen und dabei die Zähne verloren. Da sich die Katze gegen eine Blutabnahme wehrte, habe er sie mit den Händen nach unten gedrückt, um sie zu fixieren.

Anders sagte eine Angestellte der Praxis am ersten Verhandlungstag aus. Sie habe gesehen, wie der Angeklagte den Ziegenbock zu Boden warf. „Ich dachte, der lebt nicht mehr“, sagte sie damals vor Gericht. Im Fall der misshandelten Katze sagten am Donnerstag mehrere Zeuginnen aus. Eine Praxisangestellte berichtete, man habe den Kater mit dem Tierarzt zu dritt gehalten. Das Tier habe sich massiv gewehrt und mit den Pfoten gekratzt. Der Angeklagte habe die Samtpfote dann auf den Tisch gedrückt. Der Kater habe geschrien und um sich gebissen und dabei auch den Angeklagten an der Hüfte erwischt. Daraufhin habe der Arzt das Tier mit beiden Händen an Schulter und Hüfte gepackt und mehrmals auf den Behandlungstisch geschlagen. Das Tier habe uriniert, geschrien und habe große Pupillen gehabt. Es habe aus Maul und Nase geblutet und schwer geatmet. Man habe es dann in einer Transportbox gelegt, worin es dann wenig später verstorben sei.

Der Angeklagte habe das Tier nicht – wie von ihm behauptet – lediglich nach unten gedrückt. Er habe es rund 20 Zentimeter hochgehoben und dann nach unten „geknallt“. „Er war brutal, unkontrolliert und wütend“, gab sie zu Protokoll. Da das Tier zum Einschläfern gebracht worden war, habe er gesagt: „Nichts machen. Der soll ja eh sterben“. Sie sei danach „völlig durch den Wind“ und eine Zeit lang arbeitsunfähig gewesen. Es sei eine Extremsituation gewesen, in der sie Brutalität empfunden habe.

Derartige Wutausbrüche seien öfter vorgekommen. Der Angeklagte sei „schnell auf 180“. Eine damalige Tierarzt-Praktikantin, die bei der „Behandlung“ ebenfalls dabei war, sagte auch gegen den Angeklagten aus. Der Kater habe sich bei ihm festgebissen. Auch nach ihr habe er geschnappt. „Keiner beißt meine Praktikanten“, habe der Angeklagte gesagt und das Tier mehrfach auf den Tisch „geknallt“. Später habe sie beim Saubermachen einen Eckzahn und Krallenreste gefunden. Sie habe ihr Praktikum unter anderem wegen dieses Vorfalls abgebrochen, da ein solches Vorgehen nicht mit ihrem Arbeitsethos vereinbar sei.

Das Gericht stellte den ersten Anklagepunkt, die Misshandlung der Ziege, im Hinblick auf eine Verurteilung im Anklagepunkt zwei ein. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft ist. Er habe dem Tier „unangemessene Schmerzen und Leid zugefügt“.

Verteidiger Steffen Vogel sah einen Grenzfall vorliegen. Sein Mandant habe der Katze Blut abnehmen wollen, um sie vielleicht doch nicht einschläfern zu müssen. Er habe das Leben der Katze retten wollen und habe nicht beabsichtigt, ihr Leid zuzufügen. Zudem hätten die Zeugen unterschiedlich ausgesagt. Der Anwalt plädierte daher auf Freispruch. Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, dass er die Katze niemals auf den Tisch geschlagen habe. Er habe sie ihr Leben lang behandelt. So wie damals habe sie sich jedoch nie verhalten. Richter Christoph Gillot sagte, das Strafgericht fälle kein Urteil über das fachliche Können des Angeklagten. Die Zeuginnen seien glaubhaft gewesen und hätten sich schockiert gezeigt. Einen Entzug seiner Approbation müsse der Angeklagte aus seiner Sicht nicht befürchten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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