Tierseuche Zwei Fälle von Geflügelpest im Landkreis Coburg

In der Nähe von Rödental gibt es zwei bestätigte Fälle von Geflügelpest. Derzeit gilt das Risiko der Verbreitung als hoch. Vogelhalter müssen daher eine ganze Reihe von Maßnahmen umsetzen. 

 
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Bei zwei Kanadagänsen im Landkreis Coburg ist die Geflügelpest festgestellt worden. (Symbolbild) Foto: dpa-Zentralbild

Bei zwei am Froschgrundsee tot aufgefundenen Kanadagänsen ist das Influenzavirus H5N1, im allgemeinen Sprachgebrauch als Geflügelpest bekannt, nachgewiesen worden. Darüber informiert das Coburger Landratsamt am Donnerstagvormittag. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Löffler-Institut, stuft das Risiko der Verbreitung bei Geflügelhaltungen oder sonstigen Vogelbeständen derzeit als hoch ein.

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Eine Übertragung des H5N1-Virus kann durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln, aber auch durch Kot oder anderweitig kontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden, teilt die Coburger Behörde in diesem Zusammenhang weiter mit.

Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in Bestandshaltungen seien zwingend sicherzustellen und einzuhalten. "Dies diene dem Schutz von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten, Gänsen oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln", schreibt das Landratsamt.

Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1000 Tiere haben daher eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen sind entsprechend vorzuhalten und anzuwenden.

Das Coburger Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Landratsamt, Fachbereich Veterinärwesen (Telefonnummer 09561/5143303) oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte ebenfalls unbedingt verhindert werden. Ebenso empfiehlt die Behörde, Schuhe nach einem Spaziergang zu reinigen. Die Fütterung von Wildwasservögeln ist weiterhin nicht erlaubt.