Tipps der Huk Coburg So ist das Auto für den Urlaub richtig gepackt

Beim Verstauen des Gepäcks sind ein paar Dinge zu beherzigen, teilt das Coburger Versicherungsunternehmen mit. Und gibt Hinweise.

Wer beim Beladen seines Autos nachdenkt, kann sich eine Menge Ärger ersparen, erklärt die Huk. Foto: Huk-Coburg

Welche Dinge auch immer für die Urlaubsreise im Auto landen: Um sicher anzukommen, gelte es beim Verstauen des Gepäcks ein paar Dinge zu beherzigen. Das schreibt die Huk Coburg in einer Pressemitteilung.

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Demnach gehörten schwere und sperrige Gegenstände immer in den Kofferraum. Am besten sollten sie vor oder direkt auf der Hinterachse gelagert werden. In Kombis und SUVs dürften Gepäckstücke nicht über die Höhe der Rückbank hinaus gestapelt werden. Nur mit einem Trenngitter oder Trennnetz im Auto sei höheres Beladen kein Problem, so die Huk.

Geregelt ist die Ladungssicherheit nach Angaben des Versicherers in der Straßenverkehrsordnung unter Paragraf 22. Hier heißt es, „die Ladung (…) ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen“ könne. Das betreffe laut Huk nicht nur große Gepäckstücke. Auch lose Kleinigkeiten – zum Beispiel Handtaschen oder Handys – könnten sich bei Vollbremsungen auf der Autobahn in Wurfgeschosse verwandeln, die die Insassen verletzen. Darum sei es ratsam, selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach zu lagern.

Viele Urlauber montierten zusätzlich eine Box auf ihr Autodach. „Hier sollte man die zulässige Dachlast ebenso wie die Höchstgeschwindigkeit im Blick haben“, warnt die Huk. In der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs lasse sich ablesen, wie schwer der zusätzliche Dachkoffer nach dem Beladen sein dürfe und welche Höchstgeschwindigkeit erlaubt sei. Unabhängig davon habe nicht jede Dachbox dasselbe Volumen: Wie viel maximal hineinpasse, stehe in der boxeigenen Be-triebsanleitung.

Um Gewicht geht es auch an anderer Stelle: Wird das eigene Fahrrad mit in den Urlaub genommen, transportierten es die meisten Urlauber auf einer Anhängerkupplung, auf der ein zusätzlicher Träger befestigt wird, schreibt die Huk. Hier komme es neben der zulässigen Trägerlast auch auf die Stützlast der Anhängerkupplung an – Informationen zu beidem gibt es wieder in der Betriebserlaubnis. „Darin steht ebenfalls, wie schnell man fahren darf, wenn man seine Räder Huckepack nimmt.“