Das Mädchen sei an einer sogenannten interstitiellen Lungenentzündung gestorben, sagte Weidens Leitender Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer am Dienstag. Zunächst war vermutet worden, dass das Kind verhungert und verdurstetet ist. Wegen der neuen Fakten wurde der Haftbefehl wegen Totschlags gegen die 21-jährige Mutter ausgehoben, gleichzeitig aber ein Haftbefehl wegen des Verdachts anderer schwerer Straftaten erlassen. Der Frau drohten weiterhin bis zu 15 Jahre Haft, erklärte Schäfer.