Seit dem 1. April gilt jetzt auch in Bayern die Pflicht zur zweiten Leichenschau vor einer Feuerbestattung. Wo es bisher ausreichte, dass ein hinzugerufener Arzt die Todesursache feststelle, muss fortan speziell geschultes Fachpersonal – etwa Rechtsmediziner oder Pathologen – eine weitere Untersuchung am Verstorbenen im Krematorium vornehmen.