Hat er oder hat er nicht? Die alles entscheidende Frage am Montag beim Fortsetzungstermin im Prozess rund um den Haßfurter Jäger, der im vergangenen Sommer an der Schleuse bei Knetzgau einen Hund erschossen hat, gilt nicht dem Schützen. Dass der Angeklagte an jenem Sommertag einen letztlich tödlichen Schuss auf die achtjährige Malamute-Hündin Mara abgegeben hat, hat er zugegeben. Mehr noch, er sah sich dabei im vollen Recht. Doch hatte er auch, wie es nach Tierschutzgesetz Paragraf 17, Absatz 1, heißt „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund erschossen“? Hat also der Hund, wie vom 77-Jährigen angegeben, einen Hasen gejagt und dem Jäger durch Wilderei jenen triftigen Grund gemäß Jagdgesetz gegeben – oder hat er nicht?