Acht Jahre nach einer Totgeburt muss die betreuende Hebamme ins Gefängnis. Das Landgericht Verden verurteilte die 61-Jährige am Dienstag wegen Totschlags durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, wie eine Sprecherin sagte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die ehemalige Hebamme während einer mehrtägigen Hausgeburt in Siedenburg (Landkreis Diepholz) im Jahr 2015 vielfach gegen medizinische Standards verstieß.