Der wegen eines tödlichen Angriffs beim Christopher Street Day in Münster verurteilte Mann darf abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Münster laut Mitteilung am Freitag entschieden. Das Gericht lehnte einen Eilantrag des aus Tschetschenien stammenden Russen gegen eine von der Stadt Münster erlassene Abschiebungsandrohung ab. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.